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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von DIE REDE
(Jörg Neundlinger)

Allgemeines:

    • Die Kunden beauftragen den Freien Redner (in Folge kurz FR genannt) mit den im Vertrag ausdrücklich angeführten Leistungen. Die wesentlichen Inhalte der vereinbarten Leistung, die Zeit und der Ort der Leistungserbringung, der Pauschalpreis für die explizit genannten Leistung der FR, sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten Auftragsschreiben bzw. geschlossenen Vertrag.
    • Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder bei einem mündlich erteilten Auftrag einer schriftlichen Bestätigung durch den FR. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
    • Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens zustande. Die Auftragsbedingungen gelten damit als vereinbart. Die Kunden beauftragen den FR ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

 

Leistungsgegenstand und Vollmacht:

    • Die Kunden beauftragen den FR mit der Erstellung und Durchführung einer Freien Rede (Willkommensfest, Freie Trauung, Trauerfeier, Jubiläumsfeier, Firmenfeier) an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Es steht dem FR frei, inhaltliche Vorschläge oder Beitrage der Kunden oder Dritter abzulehnen.
    • Nach Auftragserteilung erhalten die Kunden Unterlagen zur Vorbereitung des Detailgesprächs, welches im Falle einer Freien Trauung, Trauerfeier, Willkommensfeier oder Jubiläumsfeier ca. 2-4 Monate im Voraus stattfindet. Die Kunden verpflichten sich die Unterlagen durchzuarbeiten und die Fragebögen auszuarbeiten und dem FR zu übermitteln, denn dies ist neben dem Detailgespräch die Basis für die individuelle Rede. Während des Detailgesprächs von 1,5 bis 3 Stunden werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche erläutert, sowie der genaue Ablauf besprochen und Details bezüglich Rituale und Bereitstellung der Technik besprochen.
    • Im Rahmen der Erstellung der Freien Rede ist der FR bereit, Gegenstände, welche für die Trauung benötigt werden (z.B. Requisiten für Rituale), selbständig zu besorgen und die Kunden verpflichtet die Anschaffungskosten sowie die Leistungen dem FR dafür zu bezahlen. Derartige Anschaffungen erfolgen nur nach Absprache mit den Kunden.
    • Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten, gegebenenfalls Hochzeitsringen, Koordination der Veranstaltung im Allgemeinen, die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstige Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht, sowie die Koordination von Dienstleistern.
    • Der Kunde verpflichtet sich, den FR über alle vertragsrelevanten geänderten Ereignisse und Umstände unverzüglich zu informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abzustimmen.

 

Buchung, Entgelt und Zahlungsmodus:

    • Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer Stunde, das persönlich, am Telefon oder online stattfinden kann, entscheiden die Kunden, ob sie Jörg Neundlinger als FR buchen möchten. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details festgehalten werden. Diese wird von den Kunden sowie vom Auftragsnehmer Jörg Neundlinger unterzeichnet. Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird eine Anzahlung fällig.
    • Das vereinbarte Entgelt ist ein Pauschalpreis und basiert auf dem vorab zugesendeten Angebot und inkludiert die darin aufgezählten Leistungen. Zusatzaufträge sind darin nicht enthalten. Der FR ist berechtigt, bei Terminreservierung/ Auftragserteilung EUR 400 als Anzahlung in Rechnung zu stellen. Über den vereinbarten Restbetrag wird nach Leistungserbringung Rechnung gelegt. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen einlangend auf dem Konto des FR zu zahlen. Der FR ist auch berechtigt, nach einzelnen Leistungen oder Zusatzleistungen vorab Teilrechnungen zu stellen.
    • Allfällige Barauslagen iSd Pkt 2.3. und Reisespesen sind nicht vom Pauschalpreis umfasst und werden mit Rechnungslegung fällig gestellt. Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Veranstaltungsortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Veranstaltung übernommen. Zusatzleistungen ein höheres Honorar an.

 

Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins:

    • Bei Auftragserteilung Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 400 brutto zu bezahlen. Dieser Betrag wird nach Auftragserteilung und Rechnungslegung sofort fällig. Der FR räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 14 Tage ab Abschluss ohne Bekanntgabe von Gründen zurückzutreten. Der geleistete Anzahlungsbetrag wird diesfalls umgehend retourniert. Für den Fall eines Rücktritts nach Ablauf dieser Frist und Absage 60 Tage vor der Leistungserbringung, steht dem FR jedenfalls der Anzahlungsbetrag zu. Zudem ist der FR berechtigt die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Erfolgt ein Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin für die Leistungserbringung, hat der FR jedenfalls einen Anspruch auf 75% des vereinbarten Honorars, sowie allfällige angefallene Barauslagen iSd Pkt 2.3. der AGB. Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das gesamte vereinbarte Honorar samt Barauslagen zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf in jedem Fall der Schriftform.
    • Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von dem FR unabhängig davon erbracht werden, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Der FR hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.
    • Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch eine Verschiebung der Veranstaltung einer schriftlichen Zusage des FR bedarf. Sollte der Termin (aus Kunden Sicht) verschoben werden und der Termin aus Sicht der FR noch verfügbar sein, wird das Entgelt auf den dann angepassten Tarif geändert. Sollte der Termin nicht mehr verfügbar sein, wird der FR gemeinsam mit dem Kunden versuchen einen Ersatzredner zu finden.
    • Der FR behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung binnen zwei Wochen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen.
    • Sollten die vereinbarten Zahlungen durch die Kunden nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die FR ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet.
    • Kann der FR in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern die Kunden keine*n vom FR akzeptierten Ersatzredner stellen kann.
    • Wird bei Ausfall des FR innerhalb von 6 Wochen vor Veranstaltungstermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 70 % des vertraglich vereinbarten Honorars berechnet. Wenn der FR einen Ersatzredner stellen kann, der vom Kunden akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der FR wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

 

Gewährleistung und Haftung:

    • Der FR schuldet ein sorgfältiges Bemühen für die Erstellung und Durchführung der Freien Rede. Der FR schuldet keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter.
    • Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der FR haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
    • Für die Durchführung der Zeremonie gilt künstlerische Freiheit, das bedeutet, die Art der Durchführung der Zeremonie oder Bestandteile können nicht Grund für eine nachträgliche Mangelrüge sein. Für Beiträge anderer Personen im Rahmen der Zeremonie übernimmt der Redner keinerlei Haftung.
    • Die Einholung allenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des FR nicht umfasst und obliegt allein der Verantwortung des Kunden.
    • Der Kunde verpflichtet sich sichere Rahmenbedingungen für die Erbringung der Leistung des FR zu gewährleisten (Sonnen- und/oder Regenschutz bei Hitz/Regen/starkem Wind),.

 

Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum, Bildrechte und Fotoaufnahmen:

    • Persönliche Daten der Kunden werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten und Informationen, die im Zuge der Gespräche ausgetauscht werden, werden lediglich zum Zwecke des Schreibens der Rede verwendet. Die Daten werden nach Vertragserfüllung gelöscht, mit Ausnahme der Daten wie Name, Adresse etc. die zur Rechnungslegung notwendig sind. Diese werden für 7 Jahre aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt.
    • Die Freie Rede ist geistiges Eigentum des FR. Dieser ist nicht dazu verpflichtet, die Rede im Vorfeld, oder im Nachhinein an die Kunden zu übermitteln. Die Weitergabe, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige weitere Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des FR zulässig.
    • Die Kunden willigen ein, dass der FR auf Basis der von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sowie den zur Verfügung gestellten Informationen von Freunden, Bekannten und Verwandten verwendet werden darf. Sollte es etwas geben, dass explizit nicht in der Freien Rede erwähnt werden darf, muss der FR darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
    • Die Kunden willigen ein, dass der FR die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

 

Sonstiges:

    • Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens des FR.
    • Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht.
    • Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrags liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief), per E-Mail oder Textnachricht vorgenommen werden.
    • Aufgrund der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuer iSd § 19 UStG.

 

Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind.

 

Die Rede

Jörg Neundlinger
Fragen Sie mich als Diplomierten freien Redner unverbindlich für Zeremonien an.
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